Förderkonzept der Grundschule "Salbke" - inklusive Schule

Inklusiv-Inklusion:


Alle werden in ein System, eine Gemeinschaft einbezogen.

 

Inklusion in der Gesellschaft bedeutet, dass kein Mensch ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt werden darf.


Wie alle Menschenrechte basiert auch das Recht auf Inklusion auf der universellen Menschenwürde. Alle Menschen sind mit der gleichen und unveräußerlichen Würde ausgestattet und haben alle die gleichen Rechte und den Anspruch darauf, dass der Staat sie umsetzt.

 


Inklusive Schule:


Die inklusive Schule ist vom Grundsatz her eine Schule, die allen Kindern und Jugendlichen, ungeachtet ihrer individuellen Voraussetzungen oder ihrer aktuellen Lebenslagen, gleiche Bildungschancen eröffnet.

 

Eine inklusive Schule ist - kurz gesagt - nichts anderes als eine gute Schule für alle Kinder!

 

Dies bedeutet, dass die Schule die Verschiedenartigkeit ihrer Schülerschaft bewusst wahrnimmt und entsprechend mit veränderten Lernangeboten und Lernbedingungen reagiert.

 

Was bedeutet das für unsere Schule:


Alle schulpflichtigen Kinder werden nach Vollendung des 6. Lebensjahres eingeschult, ungeachtet ihrer individuellen Lernvoraussetzungen und ihrer Lebenslage. Sie haben in der Schuleingangsphase je nach Lerntempo und Lernfähigkeit entsprechend zwei oder drei Jahre Zeit, sich die Grundlagen für die weitere schulische Entwicklung anzueignen.

 

Umsetzung der Inklusion

Kinder, die aufgrund ihrer Lernvoraussetzungen oder Lebenslagen erhöhten Förderbedarf haben, erhalten in der Grundschule entsprechende Förderung:

  • Individualplan (individuelle Lernziele)
  • differenzierte, vereinfachte, reduzierte Aufgaben
  • mehr Zeit für Lern- und Übungseinheiten gewähren
  • Nutzen von Hilfsmaterialien, Anschauung
  • zusätzliche Förderstunde (einmal Wöchentlich)
  • Förderung in Kleingruppen in Deutsch und Mathematik, parallel zur Stundentafel
  • entsprechende Förderung und Unterstützung im Unterricht durch Zweitpädagogen
  • dreijähriger Verbleib in der SEP

Kinder, die in einem Bereich erheblich beeinträchtigt sind und die Förderung der Grundschule nicht mehr ausreichend ist, können auf eine Teilleistungsstörung (LRS, Dyskalkulie, ADS, ADHS) getestet werden. Wird eine Teilleistungsstörung bestätigt, erhalten diese Kinder einen entsprechenden Nachteilsausgleich.




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